Allgemeine  Geschäftsbedingungen

 

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zur mietweisen Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Schulz Hotels GmbH. Der Begriff “Vertrag” umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Hotelaufnahme-, Gastaufnahme-, Beherbergungs-, Hotel- und Hotelzimmervertrag. Die Bezeichnung “Kunde” erfolgt einheitlich für Gast, Besteller, Mieter, Veranstalter, Vermittler etc. Die Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen und Lieferungen der Schulz Hotels GmbH unter den folgenden Firmierungen:

Diese AGBs gelten für die Betriebsgesellschaft:

KGR Schulz Hotel Berlin 1 GmbH
Hohenzollerndamm 3, 10717 Berlin, Germany

und deren Betriebsstätte:

Schulz Hotel Berlin Eastside Gallery
Stralauer Platz 36, 10243 Berlin, Germany

wobei im Folgenden dann „Schulz Hotel GmbH“ für die jeweils als Vertragspartner auftretende Betriebsgesellschaft oder Betriebsstätte steht.

2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher in Textform vereinbart wurde; darüber hinaus gelten die vorliegenden Bedingungen ausschließlich.

3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der jeweiligen Schulz Hotel GmbH in Textform.

 

II. Vertragsabschluss, -partner

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch die Schulz Hotel GmbH zustande. Die Annahme erfolgt durch eine Buchungsbestätigung des Hotels. Die Buchungsbestätigung kann in Textform erfolgen. Schlägt bei einer Buchung über die Webseite des Hotels (www.SchulzHotels.com) die Zahlung oder Autorisierung des Zahlungsmittels fehl, erfolgt keine Buchung. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

2. Vertragspartner sind die Schulz Hotel GmbH und der Kunde. Trägt ein Dritter dem Hotel die Buchung für den Kunden an, haftet dieser dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für die Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Unabhängig davon ist der Dritte verpflichtet, alle vertragsrelevanten Informationen und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Kunden weiterzugeben.

3. Buchungen dürfen nur durch unbeschränkt geschäftsfähige Personen getätigt werden.4. Werden von einem Kunden mehrere Buchungen für Individualreisende gemäß Ziffer IV Abs 1.1 für denselben Zeitraum vorgenommen, obwohl insoweit auch die Buchung einer Gruppenreise gemäß Ziffer IV Abs 1.2 möglich wäre, steht es der Schulz Hotel GmbH frei, die Buchungen als Gruppenbuchung zusammenzufassen und nach den entsprechenden Regeln zu behandeln.

5. Die jeweils gültige Hausordnung wird ebenfalls Bestandteil des Vertrages. Die Hausordnung kann über die Webseite der Schulz Hotel GmbH (www.SchulzHotels.com) heruntergeladen und dort oder beim Hotel eingesehen werden.

 

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung, Gebühren

1. Die Schulz Hotel GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere wenn die Unterbringung im reservierten Hotel nicht möglich ist, ist die Schulz Hotel GmbH berechtigt, den Kunden zum gebuchten Preis in einem anderen Hotel vergleichbarer Ausstattung und Leistung unterzubringen, ohne dass an das Hotel Regressansprüche gestellt werden können.

3. Der Kunde ist verpflichtet, für die Zimmerüberlassung und die von ihm gebuchten oder in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise der Schulz Hotel GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Schulz Hotel GmbH an Dritte.

4. Die Schulz Hotel GmbH akzeptiert zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Kunden im Hotel nur bargeldlose Zahlungen.

5. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Erhöhen sich die Mehrwertsteuer oder die lokalen Abgaben, so kann auch die Schulz Hotel GmbH den vertraglich vereinbarten Preis auf die Erhöhung anpassen. Gleiches gilt für die Einführung oder Erhöhung von Steuern und Abgaben, die sich unmittelbar auf die Übernachtung beziehen.

6. Seit dem 01.01.2014 wird in Berlin eine Übernachtungssteuer (City Tax) in Höhe von 5% auf den Übernachtungspreis erhoben. Personen, die aus beruflichem Anlass reisen, sind von dieser Steuer ausgeschlossen. Gleiches gilt auch für Schul- und Klassenfahrten, die von der Schulleitung genehmigt und den Ausführungsvorschriften der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zu Veranstaltungen der Schule entsprechen. Der Schulz Hotel GmbH ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Andernfalls wird die Übernachtungssteuer (City Tax)berechnet.

7. Die Preise können von der Schulz Hotel GmbH ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl oder Kategorie der gebuchten Zimmer, der Betten, sonstiger Leistungen der Schulz Hotel GmbH oder der Aufenthaltsdauer wünscht und die Schulz Hotel GmbH dem zustimmt.

8. Die Schulz Hotel GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung, die Art der Sicherheitsleistung und die Zahlungstermine können vertraglich in Textform vereinbart werden.

9. In begründeten Fällen, z. B. bei bestehendem Zahlungsrückstand des Kunden oder bei einer Erweiterung des Vertragsumfangs, ist die Schulz Hotel GmbH berechtigt, auch nach Vertragsabschluss eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 8. oder eine Anhebung der vertraglich vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur Höhe der vereinbarten Vergütung zu verlangen.

10. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der Schulz Hotels GmbH aufrechnen oder mindern.

11. Der Gesamtpreis abzüglich eventuell bereits geleisteter Vorauszahlungen ist, sofern nicht anders vereinbart, spätestens bei der Anreise während des Check-ins zu bezahlen.

12. Die Schulz Hotel GmbH ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für bestehende oder künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß den vorangegangenen Ziffern geleistet wurde.

13. Im Falle von Rücklastschriften möglicherweise entstehende Bankgebühren und Kosten sind vom Kunden an die Schulz Hotel GmbH zu erstatten.

14. Bei Gruppen gemäß Ziffer IV Abs 1.2 wird, sofern nicht anders vereinbart, eine erste Vorauszahlung in Höhe von 10 Prozent des gesamten Buchungspreises sofort nach Bestätigung der Buchung fällig. Der Restbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, ohne eine weitere Zahlungsaufforderung seitens der Schulz Hotel GmbH bis spätestens 8 Wochen vor Anreise als Vorauszahlung fällig. Bei kurzfristigen Gruppenbuchungen kann die Teilvorauszahlung entfallen und der gesamte Buchungspreis wird in voller Höhe sofort nach Bestätigung der Buchung als Vorauszahlung fällig.

15. Rechnungen der Schulz Hotel GmbH sind sofort nach Zugang beim Kunden ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde kommt spätestens 14 Tage nach Zugang einer Rechnung in Verzug, sofern er keine Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug ist die Schulz Hotel GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Der Schulz Hotel GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel zudem eine angemessene Mahngebühr erheben.

 

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung), Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistungen der Schulz Hotel GmbH

1. Die Schulz Hotel GmbH räumt dem Kunden ein Rücktrittsrecht unter folgenden Voraussetzungen ein:

1.1. Individualreisende:

a. Buchungen im Privatzimmer (Einzelzimmer, Doppelzimmer) entweder unter 10 Personen oder unter 5 Zimmereinheiten werden als Individualreisende behandelt.

b. Die nachstehenden Regelungen zu den Stornierungsfristen und -pauschalen gelten vorbehaltlich anderweitiger vertraglicher Regelungen. Für spezifische Angebote kann von dem Hotel eine abweichende Regelung bei der Buchung festgelegt werden.

c. Kostenfreie Stornierungen sind, sofern nicht anders vereinbart, bis 18.00 Uhr (Ortszeit des Hotels) am Anreisetag möglich.

d. Abweichend von den vorstehenden Regelungen sind Buchungen, die mit dem Zusatz „nicht erstattungsfähig“ angeboten wurden, nicht kostenfrei stornierbar. Eine Rückerstattung im Stornierungsfall ist daher nicht möglich, der Abzug für ersparte Aufwendungen ist im Preis bereits berücksichtigt. Diese Bestimmungen gelten, sofern nicht am Produktangebot anderslautende Bestimmungen angeführt sind.

e. Ist eine Buchung mit dem Status „garantierte Buchung“ (im Folgenden: garantierte Buchung) erfolgt, wird bei einer Stornierung am Anreisetag nach 18.00 Uhr oder bei Nichtinanspruchnahme der Leistung eine Stornierungspauschale von 90 Prozent des vertraglich vereinbarten Logispreises der ersten Übernachtung berechnet.

f. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

g. Für Buchungen über Dritte (z.B. Reiseveranstalter) gelten die dort gültigen Stornobedingungen.

 

1.2. Gruppen:

a) Buchungen im Privatzimmer (Einzelzimmer, Doppelzimmer) entweder ab 10 Zimmereinheiten oder ab 20 Personen werden als Gruppenreisende auf „Basis von Privatzimmer“ erfasst.

b) Buchungen ab 20 Personen im Mehrbettzimmer mit oder ohne Begleiter-Zimmer werden als Gruppenreisende auf „Basis von Mehrbettzimmer“ erfasst.

c) Bei Rücktritt nach Ablauf der entsprechenden Fristen sind Stornierungspauschalen entsprechend der nachfolgenden Bedingungen zu zahlen. Ausschlaggebend sind die Personenzahl und die gebuchten Zimmerkategorien im Buchungsverlauf.

Rücktritt des Kunden / Entschädigungsanspruch

– Bis 80 Tage vor Anreise: kostenfreie Stornierung.
– Ab 79 bis 51 Tage vor Anreise: 50% des vereinbarten gesamten Buchungspreises
– Ab 50 bis 31 Tage vor Anreise: 70% des vereinbarten gesamten Buchungspreises
– Ab 30 bis 15 Tage vor Reiseantritt 90% des vereinbarten gesamten Buchungspreises
– Ab 14 Tage vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise werden 100% des vereinbarten gesamten Buchungspreises in Rechnung gestellt bzw. verrechnet.

 

d. Diese Fristen gelten auch, wenn der Vertrag erst innerhalb der jeweiligen Stornierungsfrist abgeschlossen wurde.

e. Gebuchte Verpflegungsleistungen können bis 8 Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden. Danach wird eine Stornierungspauschale in Höhe von 100 Prozent des vereinbarten Preises berechnet.

f. Die Schulz Hotel GmbH empfiehlt dem Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.

g. Die vorstehenden Regelungen zu Stornierungsfristen und -pauschalen gelten vorbehaltlich anderweitiger vertraglicher Regelungen.

h. Die Ausübung des Rücktrittsrechts des Kunden muss in Textform, z.B. per Email, Fax oder Brief erfolgen.

i.  Sofern das jeweilige Kultusministerium Klassenfahrten nach Berlin untersagt und die anfallenden Stornierungskosten nicht übernimmt, werden auch nach Verstreichen der Stornierungsfrist die Rücktrittskosten nicht in Rechnung gestellt.

j. Eine kostenfreie pandemiebedingte Stornierung bis 1 Tag vor Anreise ist im Falle

  • eines Beherbergungsverbotes für Berlin durch den Senat oder
  • des Verbots der Unterbringung aufgrund einer Anreise aus einem Risikogebiet möglich.

 

2. Widerrufsrechtsbelehrung

Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:

Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Sofern für bestimmte Buchungen dennoch eine freiwillige Stornierungsmöglichkeit bestehen sollte, wird darauf jeweils an der jeweiligen Produktbeschreibung bzw. in unseren AGB transparent darauf hingewiesen.

 

V. Rücktritt des Hotels

a. Sofern der Kunde vereinbarungsgemäß innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Schulz Hotel GmbH in selben Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach dem vertraglich gebuchten Zimmer vorliegen und der Kunde auf Nachfrage der Schulz Hotel GmbH mit angemessener Fristsetzung nicht auf sein Rücktrittsrecht verzichtet.

b. Wird eine gemäß Ziffer III Abs. 8, 9 und 12 vereinbarte oder geforderte Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der Schulz Hotel GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist die Schulz Hotel GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

c. Ferner ist die Schulz Hotel GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere im Falle, dass

– höhere Gewalt oder andere von Schulz Hotel GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

– eine Freigabe der Zimmer aufgrund behördlicher Anordnung nicht möglich ist;

– Zimmer oder Räume unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;

– die Schulz Hotel GmbH begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Schulz Hotel GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Schulz Hotel GmbH zuzurechnen ist;

d. Bei Nichtverfügbarkeit des gebuchten Zimmers behält sich die Schulz Hotel GmbH vor, den Kunden in ein anderes Hotel innerhalb derselben Stadt, bei Berücksichtigung des gebuchten Zimmerstandards, umzubuchen und den Kunden zeitnah darüber zu informieren. Der Kunde erhält in diesem Fall das Recht, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten.

e. Der berechtigte Rücktritt der Schulz Hotel GmbH begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe, sonstige Bestimmungen zum Hotelaufenthalt

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, die Schulz Hotel GmbH hat die Bereitstellung ausgewählter Zimmer schriftlich bestätigt.

2. Bei Gruppenbuchungen auf Basis von Mehrbettzimmern legt die Schulz Hotel GmbH die Zimmeraufteilung fest.

3. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.

4. Gebuchte Zimmer sind vom Kunden bis spätestens 18.00 Uhr am vereinbarten Anreisetag in Anspruch zu nehmen (Check-In). Sofern keine garantierte Buchung vorliegt, die durch eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung gewährleistet wurde, hat die Schulz Hotel GmbH das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus Ersatzansprüche ableiten kann. Hinsichtlich des Vergütungsanspruchs der Schulz Hotel GmbH gelten die Bestimmungen entsprechend vorangegangener Ziffer IV.

5. Am vereinbarten Abreisetag müssen der Schulz Hotel GmbH Zimmer bis spätestens

– bei Individualreisenden: 11.00 Uhr
– bei Gruppen: 10.00 Uhr

geräumt zur Verfügung gestellt werden. Bei einer vorab gebuchten Spätabreise verlängert sich die Zeit der Rückgabe des geräumten Zimmers am Abreisetag auf 14.00 Uhr. Bei einer späteren Rückgabe des Zimmers kann die Schulz Hotel GmbH über den ihr dadurch entstandenen Schaden hinaus für die vertragsüberschreitende Nutzung des Zimmers 100 Prozent des vollen gültigen Logispreises (jeweils gültiger Onlinepreis auf www.SchulzHotels.com) als Nutzungsentgelt in Rechnung stellen, sofern die Rückgabe des Zimmers am Abreisetag nach 18.00 Uhr erfolgt. Bei Rückgabe des Zimmers zwischen 14.00 Uhr und 18.00 Uhr werden 50 % des vollen gültigen Logispreises als Nutzungsentgelt in Rechnung gestellt. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei, der Schulz Hotel GmbH nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

6. Für Gruppen ab 12 Personen auf Basis von Mehrbettzimmern ist der Schulz Hotel GmbH vor Übergabe des/ der gebuchten Zimmer eine Liste aller Teilnehmer mit vollem Namen, Geburtsdatum und Geschlecht auszuhändigen.

7. Ein Anspruch auf Unterbringung von Gästen besteht nicht, sofern die Gesamtzahl der anreisenden Personen die vertraglich vereinbarte Personenzahl überschreitet.

8. Personen unter 18 Jahren ist die Übernachtung im Schlafsaal (Dorm), welche einzeln von verschiedenen Gästen gebucht werden können, nicht gestattet. In Privatzimmern dürfen minderjährige Personen nur in Begleitung mindestens eines Erziehungsberechtigten oder mit einer Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten inklusive einer Kopie des Personalausweises der jeweiligen Person übernachten. Gruppenreisende in Begleitung einer von den Erziehungsberechtigten bevollmächtigten, volljährigen Person sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

9. Tiere müssen grundsätzlich im Voraus bei der Schulz Hotel GmbH angemeldet werden. Die Unterbringung von Tieren kann im Einzelfall ablehnt werden. Die Unterbringung von Tieren oder geräuschverursachenden medizinischen Großgeräten kann nur in privaten Zimmern erfolgen. In den Essensräumen ist das das Mitbringen von Tieren nicht gestattet.

10. Die Schulz Hotel GmbH bietet für jeden Gast höchstens 14 Übernachtungen im Schlafsaal innerhalb von vier Wochen an. Eine längere Aufenthaltsdauer kann von der Schulz Hotel GmbH verweigert werden.

11. Bei der Buchung eines Frühstücks wird dem Kunden das Frühstück im Anschluss an die Übernachtung gereicht. Bei Buchung von Halb- oder Vollpension wird am Anreisetag als erste Mahlzeit das Abendessen gereicht. Abweichende Vereinbarungen sind möglich. Die Essenszeiten werden spätestens bei Ankunft des Kunden bzw. der Gruppe mit der Schulz Hotel GmbH vereinbart.

12. Im Hotel gelten die aktuellen Corona Regeln der Bundesregierung, sowie die Bestimmungen der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für Berlin.

VII. Haftung und Verjährung

1. Für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Inventarschäden oder grobe Verunreinigungen haftet der Kunde. Bei einer Gruppenbelegung im Mehrbettzimmer haften der/die Buchenden der Gruppenbuchung für eine Beschädigung im Mehrbettzimmer gesamtschuldnerisch, wenn der Verursacher nicht mit zumutbarem Aufwand festgestellt werden kann.

2. Die Schulz Hotel GmbH haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder Gesundheit, Freiheit und sexuellen Selbstbestimmung, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Schulz Hotel GmbH beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung der Schulz Hotel GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts Anderweitiges geregelt ist.

3. Die Schulz Hotel GmbH behält sich das Recht vor, bei Anreise oder während des Aufenthaltes eine Kaution in Höhe von bis zu 500,00 EUR pro Buchung einzufordern, die bei Abreise zurückgezahlt wird, sofern die Schulz Hotel GmbH bis dahin keine durch den Kunden bzw. die Gruppe verursachten Schäden oder grobe Verunreinigungen feststellen konnte. Schäden oder Kosten für die Beseitigung grober Verunreinigungen, die über den Kautionsbetrag hinausgehen, sind direkt vor Ort zu begleichen oder werden nachträglich in Rechnung gestellt, wenn der Schulz Hotel GmbH Kosten für z.B. Feuerwehr- oder andere Rettungseinsätze von Dritten in Rechnung gestellt werden. Letzteres gilt auch für Schäden und grobe Verunreinigungen, welche erst nach Abreise des Kunden bzw. der Gruppe festgestellt werden.

4. Das Rauchen ist in allen Bereichen des Hotels strengstens untersagt. Im Falle eines Verstoßes berechnet die Schulz Hotel GmbH eine Gebühr von 300,00 EUR. Selbiges gilt für das Manipulieren von Rauchwarnmeldern oder das unbefugte Öffnen von Notfalltüren. Die Schulz Hotel GmbH behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden geltend zu machen, wenn ihr z.B. ein Feuerwehreinsatz in Rechnung gestellt wird oder ein durch unerlaubtes Rauchen entstandener Brand Schaden am Hoteleigentum verursacht hat.

5. Für eingebrachte Sachen haftet die Schulz Hotel GmbH gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB höchstens bis zu dem Betrag von EUR 3.500,00. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von EUR 3.500,00 EUR der Betrag von EUR 800,00.

6. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet die Schulz Hotel GmbH nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 2.). In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber der Schulz Hotel GmbH geltend gemacht werden.

7. Nachrichten, Post und Warensendungen für Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Die Schulz Hotel GmbH übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch die Nachsendung von Fundsachen. Die Schulz Hotel GmbH ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.

8. Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren spätestens nach zwei Jahren vom Zeitpunkt an, zu dem der Kunde Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Ausgenommen hiervon ist die Haftung der Schulz Hotel GmbH für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Schulz Hotel GmbH, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen. Hier gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

9. Die unsachgemäße Nutzung von Zimmern Betten und Galerien sind strengstens untersagt. Die Schulz Hotel GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verletzungen, die auf die unsachgemäße Nutzung von Etagenbetten, Treppenstufen der Galerien bzw. den Galerien selbst zurückzuführen sind.

10. Alle Besucher und Gäste des Hauses sind angehalten, sich angemessen zu kleiden. Dazu gehören neben Oberteil und Beinbekleidung auch das Tragen von Schuhen. Das Tragen von Kostümen und Masken ist Besuchern, die älter als 12 Jahre alt sind, nicht gestattet (ausgenommen sind medizinische Gründe). Schulz Hotels behält sich das Recht vor, nach freiem Ermessen und jederzeit Personen, die sich so kleiden, dass andere Besucher daran Anstoß nehmen könnten, des Hotels zu verweisen oder eine Strafgebühr von 300 € zu erheben.

 

VIII. Schlußbestimmungen, Streitbeilegungsverfahren, Gerichtsstand

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen in Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Schulz Hotel GmbH.

3. Hinweis gemäß § 36 VSBG zur Teilnahme am Verbraucherschlichtungsstellenverfahren:

Wir nehmen freiwillig an dem Verbraucherschlichtungsstellenverfahren teil. Zuständig ist die:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Str. 8, 77694 Kehl

Telefon: +49 7851 7957940
Telefax: +49 7851 7957941

Internet: www.verbraucher-schlichter.de
E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de

Diese Schlichtungsstelle ist eine „Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle“ nach § 4 Absatz 2 Satz 2 VSBG.

4. Information zur Online-Streitbeilegung

Neben der Möglichkeit direkt mit uns in Kontakt treten zu können und Streitfälle auf diesem Weg zu lösen, hat die Europäische Kommission gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereitgestellt:

ec.europa.eu/consumers/odr/

5. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Berlin. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz der Schulz Hotel GmbH.

6. Es gilt deutsches Recht.

7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

8. Die Schulz Hotel GmbH distanziert sich in jeder Hinsicht von Diskriminierung, Radikalismus, Gewalt und Fremdenfeindlichkeit.

Stand: 05. April 2023